Mein Kinderschutzkonzept in der Kindertagespflege
(im U3-Bereich) als Tagespflegeperson
Inhaltsverzeichnis:
I. Die 10 wichtigsten Kinderrechte im U3-Bereich der Kinderrechtskonvention
der Vereinten Nationen (VN) und deren gesetzliche Grundlagen, Seiten 2-3
II. Die Umsetzung der Kinderrechte in der Tagespflege, Seiten 3-5
III. Partizipation von Tageskindern, Seiten 6-8
IV. Gewaltfreie Erziehung, Seiten 9-10
V. Körperliche Bildung und Sexualerziehung von Tageskinder, Seiten 11-12
VI. Stufen der Intimität, Seiten 13-14
VII. Wahrung der Rechte gegenüber anderer Kinder, Seite 15
VIII. Vereinbarung § 8a Jugendamt, Seite 15
I. 10 wichtigste Kinderrechte
1. Gleichheit
Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.
(Artikel 2)
2. Gesundheit
Kinder haben das Recht gesund zu leben. Geborgenheit zu finden und keine Not
zu leiden. (Artikel 24)
3. Bildung
Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren
Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. (Artikel 28)
4. Spiel und Freizeit
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
(Artikel 21)
5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung
Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und
zu sagen, was sie denken. (Artikel 12 und 13)
6. Schutz vor Gewalt
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
(Artikel 19, 32 und 34)
7. Elterliche Fürsorge
Kinder haben das Recht bei ihren Eltern zu leben, Leben die Eltern nicht
zusammen haben Kinder das Recht beide Eltern regelmäßig zu sehen.
(Artikel 3 und 5)
8. Schutz der Privatsphäre und Würde
Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
(Artikel 16)
9. Schutz im Krieg und auf der Flucht
Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht auf besonders geschützt
zu werden. (Artikel 22 und 38)
10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung,
damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.
(Artikel 23)
Die gesetzlichen Grundlagen der Kinderrechte:
Die VN-Kinderrechtskonvention gilt seit 1992 in Deutschland verbindlich im Rang eines
einfachen Bundesgesetzes. Mit der Ratifizierung hat sich BRD dazu verpflichtet, die
Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern.
Dabei gelten in Deutschland alle Menschen bis 18 Jahre als Kind.
Das Kindeswohl muss bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, als
„vorrangiger Gesichtspunkt“ berücksichtigt werden. Dieses sognannte Kindeswohlprinzip
aus Artikel 3 ist zentrales Element der VN-Kinderrechtskonvention.
(Quelle aus“ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“)
II. Umsetzung der Kinderrechte in der Kindertagespflege
1. Gleichheit: Kein Tageskind darf in meiner Betreuung benachteiligt werden.
Alle Kinder in der Betreuung haben diese Rechte!
Es ist egal, welche Nationalität sie haben, welche Sprache sie sprechen, welche
Hautfarbe sie haben, was ihre Eltern machen, welche Religion sie haben, ob sie Jungs
oder Mädchen sind, welche Kultur die Eltern ausleben, ob sie eine Behinderung haben, ob
sie reich oder arm sind.
Keinem Tageskind darf in meiner Betreuung irgendeines der beschlossenen Rechte
weggenommen werden.
2. Gesundheit: Alle Tageskinder haben das Recht auf ein gesundes, ausgewogenes
Frühstück und Mittagessen und immer etwas zu Trinken. Jeden Tag (bei Wind und
Wetter) befinden sie sich die Tageskinder an der frischen Luft, was ihr Immunsystem
stärkt.
Alle Kinder haben das Recht bei mir in der Kindertagespflege sich bestmöglich
entwickeln zu können und sich geborgen zu fühlen.
Jedes Tageskind bekommt eine behutsame, körperliche Versorgung und Kommunikation.
Das Kind wird auf seinen Wunsch grundsätzlich beteiligt. (Emmi Pikler Ansatz)
Jedes Tageskind hat das Recht bei Verletzungen in meiner Tagespflege ärztlich
behandelt zu werden.
3. Bildung / Förderung: Alle Tageskinder haben das Recht auf eine freie
Bewegungsentwicklung: Die Tageskinder entwickeln sich aus eigenem Antrieb und nach
eigenem Rhythmus. Es gibt keine lenkenden oder beschleunigenden Eingriffe. (Emmi
Pikler Ansatz) Alle Kinder in meiner Tagespflege haben die Möglichkeit sich individuell
und entwicklungsorientiert in Autonomie, in Grob- und Feinmotorik durch Angebote zu
fördern. Spiel- und Lernmaterialien werden altersgerecht angeboten. Die Tageskinder
haben das Recht auf Sprachentwicklung, die durch begleitendes Sprechen, durch
Singen, Kommunizieren und Bücher vorlesen oder anschauen, angeregt wird.
4. Spiel und Freizeit: Alle Tageskinder haben das Recht auf Spielen, wie freies Spielen
bzw. absichtsloses Spielen. Sie haben das Recht ihre eigne Spiele auszusuchen, deren
Lerninhalte sie gerade brauchen und schaffen so ihre eigene Frühförderung (Recht auf
Förderung). Alle Kinder in meiner Tagespflege haben das Recht auf Freizeit in der
Tagespflege, das Recht zu schlafen, nichts zu machen, sich auszuruhen oder sich
zurückzuziehen. Alle Kinder in meiner Tagespflege haben das Recht zu malen
(Malangebot ohne Vorlagen) u. zu musizieren (z.B. im Singkreis – dürfen – müssen nicht!)
5. freie Meinungsäußerung und Beteiligung: Alle Tageskinder haben das Recht in meiner
Kindertagespflege mitzubestimmen und dürfen frei ihre Gedanken, Wünsche,
Vorschläge und Meinungen äußern, Demokratie geht nur mit Demokraten! – siehe
Partizipation
6. Schutz vor Gewalt: Alle Tageskinder bei mir in der Tagespflege haben das Recht auf
eine gewaltfreie Erziehung und das Recht auf individuelle Wertschätzung. – siehe
gewaltfreie Erziehung
Alle Tageskinder haben das Recht auf Schutz vor Missbrauch und Ausbeutung! – siehe
„Stufen der Intimität“ und „Vereinbarung § 8a Jugendamt“
7. Elterliche Fürsorge: Alle Tageskinder bekommen die gleiche Fürsorge und Pflege von
mir. Ich kümmere mich liebevoll und herzlich und zum Wohle jedes einzelnen Kindes. Ich
bleibe ruhig und gelassen in stressige Situationen und betreue mit ausdauernder Geduld
und mit viel Einfühlungsvermögen und gebe jedem Tageskind Geborgenheit und
Sicherheit. Ich versuche im Rahmen der Möglichkeit stets auf die persönlichen
Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes einzugehen und bewahre respektvollen und
wertschätzenden Umgang mit den Tageskindern.
8. Schutz der Privatsphäre und der Würde: Jedes Tageskind hat das Recht in seiner
Privatsphäre geschützt zu werden. In alltäglichen Situationen bei meiner Arbeit
akzeptiere ich das von den Kindern wie z.B. Beim Wickeln oder beim Toilettengang, beim
kompletten Kleiderwechsel sowie das Zurückziehen von Kindern, die für sich alleine sein
möchten.
Jedes Kind wird in meiner Tagespflege mit Würde behandelt. Ich behandle die
Tageskinder mit Achtsamkeit und Empathie in allen täglichen Situationen in der
Kindertagespflege.
9. Schutz im Krieg und auf der Flucht: Flüchtlingskinder werden selbstverständlich wie
alle anderen Tageskinder geborgen, liebevoll und beschützt in meiner Tagepflege
betreut und gefördert.
10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung: Inklusion in meiner Tagespflege
umfasst unter anderem die Betreuung von Tageskindern mit Behinderung und / oder
chronischen Krankheiten. Mir ist vor dem Betreuungsbeginn bekannt, welche
Unterstützungsbedarfe besonders nötig sind. Die Tageskinder können sich
uneingeschränkt in meiner Tagespflege entfalten und entwickeln im Rahmen der
Möglichkeit.
II. Partizipation von Tageskindern
Das Fundament im Kinderschutz ist die Teilhabe (=Partizipation) von Kindern.
Mein Ziel als TPP ist es „starke und selbstbewusste“ Tageskinder, die ihre Wünsche und
Bedürfnisse frei äußern können und sich selbst abgrenzen können.
Ich gebe den Kindern Raum für Mitbestimmung für einzelne Tageskinder und / oder für
alle und ermögliche dies durch:
Bedürfnisorientiertes Agieren, abhängig vom Alter, Entwicklungsstand und
persönliche Fähigkeiten des Kindes
Hineinwachsen in demokratische Werte und Strukturen, in denen die Kinder
Verantwortung für das eigene Handeln übertragen und schon ältere Kinder
Verantwortung für die Gruppe übernehmen, durch Mithilfe bei Alltagsituationen.
Fehlerfreundliche Kultur – Fehler im Alltag passieren und gehören zum Lernen
dazu – aus jedem Fehler kann eine positive Lernerfahrung gezogen werden
(sowohl von mir als Tagespflegeperson oder den Tageskindern)
Beispiele im Alltag:
Sitzplatzentscheidung z.B. beim Frühstück
Beteiligung beim Mittagessen – was und welche Menge
Morgenkreis – Mitbestimmung bei der Liederwahl – Wünsche äußern
Ausflug (Vogelpark) – Wald – Feld – Garten (Mitbestimmung)
An- und Ausziehen (Selbstentscheidung)
Farbenauswahl, Bilderkartenauswahl, Buchauswahl
Schlafen oder nur Ausruhen (trifft eher bei älteren Tageskindern zu)
Windel oder Töpfchen (ohne Zwang nur mit Beteiligung)
Entscheidung, ob es gewickelt werden möchte oder schlafen möchte
(Pflege, Fürsorge und benötigte Erholung haben Vorrang)
Krabbelspiele – Selbstentscheidung (möchte ich Nähe zulassen oder nicht)
Die Entscheidungsfindung geht über Sprache, bei den ganz Kleinen eher über
Mimik oder Gestik. Die Tageskinder nehmen sehr gerne an Abstimmungen teil,
sogar schon die Einjährigen.
Das Recht auf Partizipation ist nicht an das Alter oder den Entwicklungsstand
gebunden. Sehr junge Kinder wollen und können im Alltag bei vielen mithelfen
und Dinge mitentscheiden, die sie betreffen.
Partizipation ist wichtig für Kinder:
• für eine persönliche Entwicklung
• für eigene Entscheidungsprozesse und Ergebnisse
• für eine persönliche Entwicklung der Autonomie
• für die Demokratie (sie lernt man, indem man sie macht)
Mir ist wichtig, dass man Äußerungen oder Meinungen von Kindern ernst
nimmt und diese auch stehen lässt und die Kinder nicht von der eigenen
Meinung überzeugen will.
Wichtig ist meine eigene Selbstevaluation und Selbstreflexion in der Betreuung!
Selbstevaluation heißt, dass ich systematisch, analysierend und bewertend meine
Arbeit mit den Kindern beobachte um diese zu stabilisieren oder zu verbessern.
Ich schaue mir quasi selbst über die Schulter und untersuche und beurteile die
Kindertagespflege.
Selbstreflexion bedeutet für mich mit dem Ziel sich bewusst mit etwas
Erlebten in der Kindertagespflege auseinandersetzen. Das dient dem Zweck,
wertvolle Erkenntnisse zu gewinnen und das Geschehen besser zu verstehen.
Das reine Nachdenken ist nicht ausreichend, somit wird das Erlebte geprüft
verglichen und die Situation untersucht, sodass sie von verschiedenen
Standpunkten aus beleuchtet wird.
Ziel meiner Reflexion in der Kindertagespflege ist aus dem Geschehen, dem
Fehlverhalten oder den Fehlern zu lernen, durch meine Analyse bekomme ich
mehr Zugang zu meinem eigenen Handeln und Empfinden und kann somit in der
Zukunft bessere Lösungen finden und das Wiederholen von Fehlverhalten kann
verhindert werden.
Meine Reflexionsziele:
- Probleme lösen / Stärkung des lösungsorientieren Denkens
- Gewinn an Selbsterkenntnis
- Das Trainieren der Reflexionsfähigkeit und der eigenen Fähigkeit, Dinge zu
hinterfragen
- Die Auseinandersetzung mit den eigenen Gefühlen und Gedanken
- Erlangen der Möglichkeit, Fremdverhalten besser zu akzeptieren.
Evaluation = systematisch geplantes und durchgeführtes Beschreibungs- und
Bewertungsverfahren
Reflexion = das Nachdenken; Überlegung, Betrachtung, die jemand an etwas knüpft.
IV. Gewaltfreie Erziehung
Jedes Kind hat ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, körperliche Bestrafungen,
seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. So
laut § 1631, Abs. 2 BGB.
Die Formulierung dieses Gesetzes ist so eindeutig und klar, dass sich daraus
unzweifelhaft eine Verpflichtung der Erwachsenen zum respektvollen Umgang
mit Kindern ableiten lässt. Dies gilt für alle Erwachsenen, unabhängig vom
Verhältnis, das sie zu den Kindern haben, auch für Tagespflegepersonen.
(Quelle „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“)
Eine gewaltfreie Erziehung ist für die Entwicklung der Kinder absolut wichtig,
daher gehören Gewalt, körperliche Strafen, seelische Verletzungen und
entwürdigende Maßnahmen in keine Weise zu meiner pädagogischen Arbeit in der
Kindertagespflege.
Eine gute pädagogische Beziehung zu den Tageskindern zu haben und mit ihnen
verbal und nonverbal zu kommunizieren ist für mich persönlich die beste
Voraussetzung für ein friedvolles und harmonisches Miteinander.
Ich vermittele den Tageskindern Anerkennung und biete ihnen Hilfe an um die
vielen neue Dinge in der Tagespflege drinnen wie draußen lernen zu können und
sie zu verstehen.
Wenn z.B. ein Tageskind sich fehlverhalten hat (z.B. das Kind schlägt ein
Gegenstand an die Fensterscheibe, ein Kind nimmt einem anderen Kind das
Spielzeug ab, usw.), tragen gute pädagogische Beziehungen dazu bei, dass das
Kind damit aufhören kann und die guten Ansätze – Fähigkeiten, die es auch hat,
zu entwickeln und zu stärken. - Oder, wenn etwas Schlimmes passiert ist was
andere Kinder geschadet hat (z.B. schubsen, beißen, pfetzen, schlagen,
anschreien…) helfe ich dem Kind den Schaden wieder gut zu machen. Ich gebe
dem Kind konstruktive Unterstützung oder Hilfe und praktiziere keine
ausgrenzende Strafen, was alles Schlimmer macht!
Aufrichtige Entschuldigungen im U3 Bereich gibt es bei mir nicht, da Kinder erst
mit etwa 4 Jahren in der Lage sind, sich ausreichend in andere einzufühlen.
Somit wird klar, warum es nicht zielführend ist, von einem Kind unter 4 Jahre, zu
verlangen, dass es sich entschuldigt. Solange es die Perspektive des anderen
noch nicht einnehmen kann und daher noch nicht versteht, dass es ihm Schaden
zugefügt hat, bleibt eine erzwungene Entschuldigung hohle Phrase (leere
Aussage) ohne echte Reue und damit ohne Wert für den Geschädigten.
Ich gebe dem Tageskind Halt und Sicherheit. Die beste Basis für ein
harmonisches Miteinander zwischen TTP und Tageskind(er) sind Vertrauen,
Geborgenheit und Sicherheit.
Hält man diese Basis im Gleichgewicht können die Kinder mit freiem Kopf die
Welt erkunden, sich positiv entwickeln und lernen. Ansonsten wären die Kinder
blockiert, weil sie damit beschäftigt sind, ihre negativen Gefühle, Ängste und
Wut in irgendeine Weise zu verkraften und zu bewältigen.
V. Körperliche Bildung und Sexualerziehung von Tageskindern
(0-3 Jahren)
Je kleiner die Tageskinder sind, leben sie im Hier und Jetzt und alles was im
Moment schön oder unangenehm ist, wird bedeutend erlebt. Die Möglichkeit zu
warten, die eigenen Bedürfnisse zu verschieben, tritt meistens erst ab dem 4.
Lebensjahr langsam durch Erlernen ein.
In der Sexualität wenden Kleinkinder das Lustprinzip des Moments an.
Das eigene Geschlechtsorgan wird berührt und als angenehm empfunden.
Durch das Erkunden des eigenen Körpers lernt das Kind sich selbst kennen, das
eigene Geschlechtsorgan und die eigenen Körpergrenzen kennen.
Im Alter von 0-3 Jahren suchen die Tageskinder noch sehr viel Nähe und
Geborgenheit, sie haben ein tiefes Bedürfnis nach Anerkennung und Liebe,
körperliche Nähe und Empfinden von Sicherheit und Schutz, was zur
Bedürfniserfüllung beiträgt, vor allem Körperkontakt drückt bei Kindern den
Wunsch nach Nähe und Geborgenheit aus.
Die Aufgaben der Sexualerziehung in der Tagespflege:
Bezeichnen aller Körperteile von Anfang an in der Betreuung, z.B. beim Wickeln,
Waschen, Töpfchen - oder Toilettengang
Die Genitalien mit Namen wie Vulva, Penis, Hoden benennen.
Altersentsprechende Kompetenzübertragung z.B. beim Toilettengang, größere
Kleinkinder können ihr Genital ohne Hilfe abputzen, manchmal brauchen sie noch
etwas Unterstützung
Auf Fragen der Kinder eingehen und sie beantworten
Altersadäquate Bilderbücher und Vorlesebücher über die Sexualerziehung bzw.
Aufklärung anbieten, sie stehen im erreichbaren Kinderbuchregal, das Tageskind
darf die Bücher jederzeit ansehen und sie werden selbstverständlich nicht
anders bewertet als alle andere Kinderbücher
Ermöglichung von lustvollen Spielen für die eigene Körperwahrnehmungen und
Körpererfahrungen, z.B. freie Bewegungen wie tanzen, klettern, springen,
schaukeln, wippen, rutschen…
Soziale Regeln im Zusammenhang mit Sexualität: Vermittlung an das Kind, dass
bestimmte Äußerungen, Berührungen, Körperhaltungen nur in bestimmten
Situationen passend sind.
Keine moralischen Bemerkungen in solcher Situation (z.B. das ist schmutzig…)
Überdenken eigener moralischer Zugänge (gilt für mich sowohl für die Eltern)
Eigene Gefühls- und Körpergrenzen zeigen und ansprechen
Genderneutrale Erziehung - Wichtig ist, dass Kinder von klein auf und
unabhängig vom Geschlecht vielfältige Erfahrungen machen können. Ohne
Rollenklischees die Kinder aufwachsen lassen. Die Tageskinder dürfen das in
meiner Kindertagespflege!
Raum- und Zeit für altersentsprechende Rückzugsmöglichkeiten schaffen wie
Tipi, Höhle oder Kuschelecke, wo das Tageskind ungestört sein darf
Kinder lieben es nackt zu sein, sich berühren dürfen, die angenehmen
Berührungen anderer zu erfahren. In der Tagespflege dürfen im Sommer die
Kinder bis auf die Windel nackt sein.
Das unbefangene Erkunden des eigenen Körpers, Rollen- und Erkundungsspiele
mit anderen sind Bestandteile normaler psychosexueller Entwicklung. Sie stellen
für die Kinder wichtige Lerninhalte vor. (Quelle Sexualpädagogik in der Kita, Jörg
Maywald, Herder Verlag 2018)
VI. „Stufen der Intimität (Aus: Maywald. „Sexualpädagogik in derKita“,Herder
Verlag) von Tageskindern in meiner Kindertagespflege (0-3 J.)
Erste Zone mit höchster Stufe von Intimität
Toilette und Wickelbereich
Zweite Zone mit etwas geringerer Intimität
Schlafbereich, Kuschelecke und Sofa
Dritte Zone mit deutlich geringer Intimität
Sing- und Spielbereich
Vierte Zone mit wenig Intimität
Vorraum, Eingangsbereich, Flur, Küche, Raum KTP, Elternbereich, Garten,
Terrasse
Fünfte Zone der Intimität
Öffentlich zugängliche Orte wie Wald, Wiese, Feld, Vogelpark, Wege, Parks und
Spielplatz
Meine Ziele sind…
Positive Körpergefühl zu vermitteln
Tageskindern einen positiven Zugang zu Sexualpädagogik zu vermitteln
kein Tabuthema - ich habe eine offene Haltung zu diesem Thema und
setzte mich mit den Tageskindern auseinander
Grenzverletztes Verhalten und Übergriffe
(Aus Maywald, „Sexualpädagogik in der Kita“, Herder Verlag):
wenn Tageskinder auffällig sind oder ihre Grenzen überschreiten:
1. Ich stoppe die Grenzverletzung oder den Übergriff:
„Stopp, ich möchte nicht, dass ihr das spielt!“
Ich beschreibe das Spiel und zeige null Akzeptanz.
2. Die Tageskinder befragen
Ich befrage die beteiligten Kinder und
fordere keine Entschuldigung vom übergriffigen Kind ein.
3. Das betroffene Tageskind unterstützen
Ich habe Mitgefühl, gebe Trost und biete Unterstützung an
4. Regeln für Körpererkundungsspiele in der Gruppe erläutern
Ich bespreche alle geltenden Regeln in der Kindertagesgruppe
Ich gehe auf Fragen ein und erläutere sie, ich versuche die Tageskinder vor
Grenzverletzungen zu schützen,
der Gruppe als Beruhigung und Verbeugung weiterer Übergriffe
Ich dokumentiere den Vorfall.
5. Eltern der beteiligten Kinder informieren
Ich informiere die Eltern der beteiligten Kinder.
Ich möchte, dass die Eltern der betroffenen Kinder, den Vorfall mit ihren
Kindern besprechen, sie begleiten und beobachten.
Ich biete Hilfe an, soweit es meine Kompetenzen ermöglichen.
Wiederholt sich die Situation durch das übergriffige Kind, hole ich eine
Fachberatung oder eine Fachstelle wird mit einbezogen.
VII. Wahrung der Kinderrechte
Ich als Tagespflegeperson bilde mich kontinuierlich in den Themenfeldern
Kinderrechte und Kinderschutz weiter. Zudem stehen mir meine Fachberatung der Stadt Kaarst und auch spezielle Fachkräfte als „insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII weitergebildet haben, zur Verfügung.
VIII. Vereinbarung § 8 a Jugendamt
Ich als Tagespflegeperson habe im Sinne des § 8a SGB VIII (Kinder- und
Jugendhilfegesetz) als Erbringer von Leistungen einen besonderen
Schutzauftrag. Bei Anzeichen Kindeswohlgefährdung (Vernachlässigung,
Misshandlung, Missbrauch usw.) soll ich eine insoweit erfahrene Fachkraft
hinzuziehen. Diese ist beim zuständigen Jugendamt oder einer vom Jugendamt
beauftragen Stelle zu finden. Dort sind auch Notruf-Telefonnummern
eingerichtet, die jederzeit erreichbar sind.